Die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung gegen Legionellen im Kühlwasser
Die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) gilt seit August 2017 für alle „Anlagen, in denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann.“ (§1, Absatz 1) Sie umfasst damit Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider.
Das Gesetz dient der Vorbeugung von Legionellen-Ausbrüchen mit zum Teil tödlichen Folgen wie 2010 in Ulm, 2013 in Warstein und 2016 in Bremen.
Fachinfo zur 42. BImSchV
- Auslegung, Inbetriebnahme
- Grenzwerte und Maßnahmen
- Dokumentation, Anzeigepflicht, Anlagenüberprüfung
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Unsere Schulung nach VDI-MT 2047 Blatt 4 vermitteln, was bei Bau, Betrieb und Instandhaltung von Kühltürmen zu beachten ist. Absolventen gelten als hygienisch fachkundige Person gemäß 42. BImSchV, §2, Absatz 19.
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